Unsere Friedhöfe in Siebenkirchen
Friedhofsgebührenordnung ab 01.01.2020
2020_10_16_FriedhofsGebO_genehmigt06102020 |
Hier finden Sie einen kleinen, anschaulichen Einblick in unsere sieben Friedhöfe (von Nord nach Süd), die fast alle zugleich Kirchhöfe (direkt von einer Kirche umgeben) sind. Sie können sich ebenfalls über unsere Friedhofsordnung informieren und ein paar grundsätzliche Gedanken zum Thema Friedhof lesen.
Gedanken zum Thema Friedhof
Friedhöfe sind geschützte Orte privaten und gemeinschaftlichen Totengedenkens. Sie sind wertvolle Zeugnisse unserer Orts-, Kunst- und Sozialgeschichte und haben städtebauliche sowie landschaftspflegerische Bedeutung. Das spiegeln sie in ihrer Gesamtheit, den gärtnerischen und architektonischen Anlagen, den Grabstätten und Grabmalen wider. Zugleich erinnern sie an die Endlichkeit und Begrenzung des Lebens aller Menschen. Darüber hinaus sind Friedhöfe Orte der Ruhe, Begegnung und Erholung. Sie sind gut zu erreichen und sicher begehbar; meist steht ein Ansprechpartner für die Anliegen der Friedhofsbesucher und Grabstelleninhaber persönlich zur Verfügung. (Textauszug www.evlks.de)
Ansprechpartner für Sie sind zuerst für Ostritz-Leuba Herr Effenberger und für Hirschfelde-Dittelsdorf-Schlegel sowie für Oberseifersdorf-Wittgendorf Frau Ebermann. Die Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite. Direkt auf dem Friedhof können Sie auch unsere Mitarbeiter ansprechen. Nutzen Sie gerne das persönliche Gespräch. Seelsorgerlich stehen Ihnen unsere Pfarrer ebenfalls gerne zur Seite!
Trauerfeier und Bestattung: Nach dem Todesfall sollten die Angehörigen Kontakt zur Friedhofsverwaltung und/oder zum Pfarrer der Ortsgemeinde aufnehmen. Die Angehörigen können den Pfarrer um die Aussegnung bitten. Der verstorbene Mensch wird mit Worten aus der Bibel, im Gebet und Segen Gott anvertraut. Die Aussegnung geschieht am Totenbett zu Hause, im Krankenhaus oder am Ort der Aufbahrung, noch vor der Überführung zum Friedhof oder Bestattungshaus. Vor dem Trauergottesdienst und der Bestattung bietet der Pfarrer ein Gespräch an. Meist findet dieses mit den nächsten Angehörigen zu Hause (im Trauerhaus) statt. Es dient der seelsorgerlichen Begleitung und Vorbereitung auf die Trauerfeier. Der Trauergottesdienst bietet den Angehörigen und der Kirchgemeinde einen tröstlichen Rahmen für Trauer und Abschied. Zudem sorgt die Kirche seit frühester Zeit bis heute für eine würdige Bestattung der Verstorbenen, die dem christlichen Menschenbild entspricht. (Textauszug www.evlks.de)
Friedhofsordnung
- Friedhofsordnung Hirschfelde-Dittelsdorf-Schlegel (Stand: 05.03.2014)
- Friedhofsgebührenordnung_Hirschfelde-Dittelsdorf-Schlegel (Stand: 05.03.2014)
- Friedhofsordnung_Oberseifersdorf-Wittgendorf (Stand: 15.08.2012)
- Friedhofsgebührenordnung_Oberseifersdorf-Wittgendorf (Stand: 15.08.2012)